- Kreditkartenmissbrauch
- Kreditkartenmissbrauch,Scheck- und Kreditkartenmissbrauch, Straftat, die begeht, wer die ihm durch die Überlassung einer Kreditkarte oder einer Scheckkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und diesen dadurch schädigt (z. B. indem ein Scheckkarteninhaber, dessen Konto nicht gedeckt ist, bargeldlos Zahlungen tätigt). Kreditkartenmissbrauch ist nach § 266 b StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.In Österreich ist der Kreditkartenmissbrauch nicht speziell geregelt; in der Regel wird jedoch der Tatbestand der Untreue (§ 153 StGB) erfüllt, unter Umständen kommt auch Betrug (§ 146 StGB) in Betracht. Nach Art. 148 schweizerisches StGB wird Kreditkartenmissbrauch mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft.
Universal-Lexikon. 2012.